Bei manchen Veranstaltungen mit ENM kann ein Schwimmer bei Nichterreichen der Pflichtzeit diese Zeit durch das Vorlegen des Protokolls einer anderen Veranstaltung nachweisen. Damit entfällt für ihn die Verpflichtung zur Zahlung des ENM.
Inzwischen ist es aber üblich, die verschiedensten Bezirks- und Verbands-Bestenlisten elektronisch zu führen. An die Stelle des Vorlegens eines Papier-Protokolls tritt somit ein Abgleich der Daten mit einer elektronischen Bestenliste.
Dieses Verfahren ist bereits im Vorfeld der Veranstaltung sinnvoll, sobald das Meldeergebnis vorliegt.
- Wählen Sie alle Wettkampf-Nummern aus, für deren Meldungen Sie einen Abgleich wünschen.
- Im Abfragezeitraum legen Sie fest, aus welcher Zeitspanne die zum Nachweis heranzuziehenden Veranstaltungen stammen dürfen.
- Die im Export-Ordner der Veranstaltung generierte LEF- bzw. LXF-Datei schicken Sie zum Abgleich an die betreffende Bestenliste. (Bei einer LXF-Datei handelt es sich um eine zip-Datei, die ausschließlich die LEF-Datei enthält.)
Wird Ihre Bestenliste beim DSV geführt, so reichen Sie die Datei auf der Seite https://lizenz.dsv.de/Clubs/Meets/proof.aspx ein.
- Sobald Sie die Antwortdatei von der Bestenliste zurückerhalten, können Sie diese mittels ENM Antwort Pflichtzeitnachweis einlesen.
siehe auch:
Ausdruck der ENM-Liste
Pflichtzeitennachweis
Pflichtzeit nachweisen
ENM Antwort Pflichtzeitnachweis